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Produkte zum Begriff Teilzeit:


  • Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer« blau, Avery Zweckform, 21x29.7 cm
    Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer« blau, Avery Zweckform, 21x29.7 cm

    Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer«, Anwendungsbereich: Vordrucke, diverse, Chlorfrei: Ja, Höhe: 297 mm, Ausführung der Bindung: Kopfleimung, Papierformat: A4, Anzahl der Blätter: 3 Blatt, Anzahl der Durchschläge: 1 Blatt, Besonderheiten: für kaufmännische Arbeitnehmer, auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung, Flächenmasse des Papiers: Blatt 1: 60g/m2, Blatt 2: 55 g/m2, Breite: 210 mm, Farbe der Durchschläge: blau, Farbe des Papiers: blau, Abheftlochung vorhanden: Ja, selbstdurchschreibend: Ja, Seitenzahlen vorhanden: Nein, Sprache: deutsch, Gestaltung / Ausführung: 2-fach, selbstdurchschreibend, Durchschreibepapier vorhanden: Ja, Papierprodukte/Formularbuch/Arbeitsvertrag & Berichtsheft

    Preis: 13.86 € | Versand*: 9.50 €
  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • AVERY Zweckform Arbeitszeiterfassung/Stunden-Nachweis Formularbuch 1773
    AVERY Zweckform Arbeitszeiterfassung/Stunden-Nachweis Formularbuch 1773

    Lückenlose Arbeitszeiterfassung mit AVERY Zweckform Das Formularbuch 1773 Arbeitszeiterfassung/Stunden-Nachweis von AVERY Zweckform ist der passende Helfer bei der Zeiterfassung von Mitarbeitern . Das Formularbuch zur Arbeitszeiterfassung/Stunden-Nachweis hat 2x 40 Blatt Vordrucke mit jeweils 1 Original in Weiß und 1 Durchschrift in Gelb . Das praktische DIN A4-Format verschafft Ihnen noch mehr Übersicht und das selbstdurchschreibende Papier macht die Nutzung überaus einfach und praktisch . Um auch beim Notieren der Arbeitszeiten Zeit und Geld zu sparen, beinhalten die Formulare z.B. folgende vorgedruckten Felder: Datum Tätigkeit/Kunde/Ort Normal Std. Zulage Fahrzeit Sonstiges Ein kurzes Kürzel-Verzeichnis (U=Urlaub, K=Krankheit, usw.) Halten Sie Ihre Arbeitszeiten stets schriftlich fest und bestellen das AVERY Zweckform Formularbuch 1773 Arbeitszeiterfassung/Stunden-Nachweis gleich hier im Online-Shop!

    Preis: 10.49 € | Versand*: 4.99 €
  • Wie funktioniert die Arbeitszeiterfassung bei Teilzeit?

    Die Arbeitszeiterfassung bei Teilzeit erfolgt in der Regel auf die gleiche Weise wie bei Vollzeitbeschäftigten. Es werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden erfasst, um die Arbeitszeit korrekt abzurechnen. Bei Teilzeitkräften wird jedoch die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit berücksichtigt, um Über- oder Unterstunden zu ermitteln.

  • Wie berechnet man Stundenlohn bei Teilzeit?

    Um den Stundenlohn bei Teilzeit zu berechnen, musst du zuerst das monatliche Bruttogehalt kennen. Dieses teilst du durch die Anzahl der gearbeiteten Stunden pro Monat, um den Stundenlohn zu erhalten. Beachte dabei, dass Teilzeitkräfte oft weniger Stunden pro Woche arbeiten als Vollzeitkräfte. Es ist wichtig, auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in die Berechnung mit einzubeziehen. Letztendlich kannst du den Stundenlohn nutzen, um zu überprüfen, ob er deinen Erwartungen und Bedürfnissen entspricht.

  • Kann der Arbeitgeber Teilzeit ablehnen?

    Kann der Arbeitgeber Teilzeit ablehnen? In Deutschland haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Der Arbeitgeber kann die Teilzeitbeschäftigung ablehnen, wenn dies zu erheblichen Beeinträchtigungen im Betriebsablauf führen würde. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Ablehnung schriftlich begründet und nachweist, dass die Ablehnung auf betrieblichen Gründen beruht. In solchen Fällen können Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um ihren Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung durchzusetzen. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.

  • Kann man einen befristeten Teilzeit-Arbeitsvertrag kündigen?

    Ja, man kann einen befristeten Teilzeit-Arbeitsvertrag vorzeitig kündigen. Allerdings muss man dabei die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Es empfiehlt sich, die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im geltenden Arbeitsrecht zu prüfen.

Ähnliche Suchbegriffe für Teilzeit:


  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Jobverlust droht oder Kündigung erhalten? Als Arbeitnehmer clever reagieren
    Jobverlust droht oder Kündigung erhalten? Als Arbeitnehmer clever reagieren

    Die Angst vor Kündigung, Jobverlust und Arbeitslosigkeit ist, wie Umfragen immer wieder zeigen, die größte Sorge der Deutschen. Tritt der Ernstfall – die Kündigung durch den Arbeitgeber – ein, geht es um Zukunftsängste, Unsicherheit, Verlust der finanziellen Freiheit oder gar um die persönliche Existenz.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Formularbuch 1773 »Arbeitszeiterfassung / Stunden-Nachweis« gelb, Avery Zweckform, 21x29.7 cm
    Formularbuch 1773 »Arbeitszeiterfassung / Stunden-Nachweis« gelb, Avery Zweckform, 21x29.7 cm

    Formularbuch 1773 »Arbeitszeiterfassung / Stunden-Nachweis«, Anwendungsbereich: Personalwesen, Höhe: 297 mm, Papierformat: A4, Anzahl der Blätter: 40 Blatt, Breite: 210 mm, Farbe der Durchschläge: gelb, Farbe des Papiers: weiß, perforiert: Ja, Abheftlochung vorhanden: Ja, selbstdurchschreibend: Ja, Gestaltung / Ausführung: 2-fach, selbstdurchschreibend, perforiert und gelocht, Durchschreibepapier vorhanden: Ja, Papierprodukte/Formularbuch/Gehaltsabrechnung & Stundenzettel

    Preis: 10.51 € | Versand*: 5.94 €
  • Sebastian Professional Texturizer Gel für Flexibilität und Volumen 150 ml
    Sebastian Professional Texturizer Gel für Flexibilität und Volumen 150 ml

    Sebastian Professional Texturizer, 150 ml, Haargels für Damen, Wenn ein Kamm, Haarspray oder Stylinggel nicht ausreichen, um die gewünschte Frisur zu kreieren, dann hilft das Haargel Sebastian Professional Texturizer . Es ermöglicht Ihnen, Ihr Haar nach Belieben zu stylen und eine perfekte Frisur wie im Friseursalon zu kreieren. Es sorgt gleichzeitig für einen starken Halt, so dass jede Strähne an ihrem Platz bleibt und die Frisur den ganzen Tag hält, wie Sie es sich gewünscht haben. Eigenschaften: fixiert auf natürliche Art für eine Frisur, die den ganzen Tag hält belastet das Haar nicht für ein perfektes Styling Anwendung: Auf die Haare auftragen und das gewünschte Styling kreieren.

    Preis: 14.56 € | Versand*: 4.45 €
  • Kann Arbeitgeber Teilzeit nach Elternzeit ablehnen?

    Kann Arbeitgeber Teilzeit nach Elternzeit ablehnen? In Deutschland haben Eltern nach der Elternzeit grundsätzlich einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Der Arbeitgeber kann dies nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe vorliegen, die einer Teilzeitbeschäftigung entgegenstehen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dies jedoch ausführlich begründen und gegebenenfalls alternative Lösungen anbieten. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um ihre Interessen zu wahren.

  • Wie beantrage ich Teilzeit beim Arbeitgeber?

    Um Teilzeit beim Arbeitgeber zu beantragen, solltest du zunächst prüfen, ob dein Unternehmen Teilzeitregelungen anbietet. Anschließend solltest du ein formelles Gesuch bei deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung einreichen, in dem du deine Gründe für den Wunsch nach Teilzeit darlegst. Es ist wichtig, dass du deine gewünschte Arbeitszeit und den Zeitraum, ab dem du Teilzeit arbeiten möchtest, klar angibst. Es kann auch hilfreich sein, Vorschläge zu machen, wie deine Aufgaben während der Teilzeitzeitperiode verteilt werden können, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Schließlich solltest du offen sein für Gespräche und Verhandlungen mit deinem Arbeitgeber, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet Teilzeit anzubieten?

    Ist der Arbeitgeber verpflichtet Teilzeit anzubieten? In Deutschland haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, sofern das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Dieser Anspruch ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Arbeitgeber müssen demnach Anträge auf Teilzeit grundsätzlich zustimmen, es sei denn, es liegen betriebliche Gründe vor, die dagegen sprechen. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung einhalten, um Konflikte und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Letztendlich ist es im Interesse aller Beteiligten, flexible Arbeitsmodelle anzubieten, um die Work-Life-Balance der Mitarbeiter zu fördern und die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber zu steigern.

  • Kann Arbeitgeber von Vollzeit auf Teilzeit?

    Kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter von Vollzeit auf Teilzeit umstellen? Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter von Vollzeit auf Teilzeit umstellt. Allerdings müssen dabei die arbeitsvertraglichen Regelungen sowie gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Der Arbeitgeber sollte den Mitarbeiter rechtzeitig über die geplante Umstellung informieren und mit ihm über die Gründe und Auswirkungen sprechen. Es ist wichtig, dass beide Parteien eine Einigung erzielen und die Änderung schriftlich festhalten. Letztendlich sollte die Umstellung von Vollzeit auf Teilzeit im beiderseitigen Einvernehmen erfolgen, um Konflikte zu vermeiden.

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